Mit der gesetzlichen Neuerung zum 1. Januar 2026 wird die Arbeitgebermeldung für privat Kranken- und Pflegeversicherte grundlegend modernisiert:
Alle Arbeitgeberbescheinigungen werden vollständig digital – keine Papierbescheinigungen mehr!
Das bedeutet für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berater: ➡️ weniger Aufwand ➡️ keine manuellen Fehler ➡️ klare, einheitliche Prozesse
🔍 Was passiert genau?
Private Kranken- und Pflegeversicherer übermitteln künftig sämtliche relevanten Beitragsdaten automatisch und digital über das ELStAM-Verfahren an die Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber ruft diese Daten – genau wie Steuerklasse oder Freibeträge – elektronisch ab.
Wichtig: Da der Arbeitgeber nur noch die digitalen ELStAM-Daten nutzen darf, werden keine Papierbescheinigungen mehr ausgegeben.
👩💼 Für Versicherte bedeutet das:
kein Nachreichen von Bescheinigungen
keine Formulare mehr
kein Risiko, dass etwas verloren geht
der Arbeitgeber erhält alle Daten automatisch
Versicherte können der Datenübermittlung widersprechen, müssen dann aber auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss verzichten.
🧭 Vorteile auf einen Blick:
Für Arbeitgeber:
Digitale, geprüfte Daten
Weniger Verwaltungsaufwand
Automatische Aktualität
Für Versicherte:
Entlastung
Transparente, sichere Prozesse
Automatische Zuschussberechnung
📣 Ideal als Gesprächsanlass
Die Umstellung ist eine perfekte Gelegenheit, Kunden aktiv zu informieren – und gleichzeitig Beratungsimpulse zu setzen, z. B. zu PKV, BU oder Arbeitgeberzuschüssen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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