Vertriebsinfo: Beitragsanpassung uniVersa Krankenversicherung a.G.
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Neugeschäft: Neue Unisex-Beiträge ab 01.01.2027
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort gelten neue Unisex-Beiträge im Neugeschäft – für Versicherungsbeginne ab 01.01.2027.
Kurzüberblick
- Neue Neugeschäftsbeiträge für Beginne ab 01.01.2027
- In der Vollversicherung bleiben einzelne Tarife stabil, insgesamt überwiegen jedoch Beitragserhöhungen
- In der Krankentagegeldversicherung gibt es erstmals seit drei Jahren wieder Beitragsänderungen
- uni-KT 43 wird in den Eintrittsaltern von 30 bis 45 günstiger
- In der Zusatzkrankenversicherung bleiben viele Beiträge stabil oder sinken
- Selbstbeteiligungen bleiben unverändert
So entwickeln sich die Beiträge
Für alle Unisex-Tarife liegen inzwischen die Freigaben des Treuhänders vor.
Vollversicherung
In der Krankheitskostenvollversicherung bleibt unter anderem der Einsteigertarif uni-intro|Privat 600 für Erwachsene beitragsstabil. Auch uni-ZF und uni-BE|flex bleiben unverändert.
Damit stehen weiterhin attraktive Einstiegslösungen zur Verfügung. Gleichzeitig ist die Vollversicherung insgesamt überwiegend von Beitragserhöhungen betroffen.
Krankentagegeldversicherung
In der Krankentagegeldversicherung gibt es erstmals seit drei Jahren wieder Beitragsveränderungen. Positiv für das Neugeschäft: Die für Arbeitnehmer häufig passende Tarifstufe uni-KT 43 wird in den relevanten Eintrittsaltern von 30 bis 45 Jahren günstiger.
Zusatzkrankenversicherung
In den Bereichen Spezielle Versicherungen und Zusatzkrankenversicherung bleiben die Beiträge für fast alle Beobachtungseinheiten stabil oder sinken.
Erhöhungen gibt es nur:
- bei den Pflegetagegeldtarifen
- in der Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Gesamtübersicht aller Unisex-Tarife und Unisex-Tarifstufen mit und ohne Anpassungsbedarf finden Sie in der Anlage. Bitte beachten Sie: Diese Übersicht gilt ausschließlich für Unisex-Tarife und Unisex-Tarifstufen. Eine Übertragung auf Bisex-Tarife oder Bisex-Tarifstufen ist nicht möglich.
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Aktualisierte Rechnungsgrundlagen
In allen von einer Beitragsanpassung betroffenen Tarifen und Tarifstufen wurde die neue Sterbetafel PKV 2027 in der Beitragskalkulation berücksichtigt.
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Pflegepflichtversicherung
Die Rechnungsgrundlagen für die Tarifstufen PVB und PVN werden derzeit überprüft.
Hinzu kommt ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, das nach aktuellem Stand erhebliche Auswirkungen auf Beitragsentwicklung und Kalkulation haben kann.
Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie umgehend.
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Wichtig für das Neugeschäft ab 2027
Die neuen Neugeschäftsbeiträge gelten für Versicherungsbeginne ab 01.01.2027.
Bereits vorliegende annahmefähige Anträge mit beantragtem Versicherungsbeginn im Jahr 2027 und noch „alten“ Beiträgen werden mit folgender Abweichung nach § 5 VVG angenommen:
„Die Beiträge haben sich geändert. Die Anpassung der Beiträge ist von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt. Es ergibt sich ein neuer monatlicher Beitrag in Höhe von XXX,XX EUR."
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Besonders wichtig: Versicherungsbeginn 2026
Für Neuanträge mit Versicherungsbeginn im Jahr 2026 gelten weiterhin die bisherigen Neugeschäftsbeiträge. Diese Verträge nehmen dann an der Beitragsanpassung für Bestandskunden zum 01.01.2027 teil.
Bitte jetzt beachten
Weisen Sie Antragsteller mit Versicherungsbeginn 2026 ab sofort auf die Beitragsanpassung zum 01.01.2027 hin und ergänzen Sie den Antrag um folgenden Vermerk:
„Über die Beitragsanpassung zum 01.01.2027 wurde ich informiert."
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Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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DVS GmbH | Lise-Meitner-Str. 4 | 86156 Augsburg | vertriebsinfo@dvsgmbh.de
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