Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen, sehr geehrte Vertriebspartner,
ich freue mich, Ihnen eine bedeutende Änderung mitteilen zu können, die unser Angebot für Existenzgründer und Selbstständige noch attraktiver macht. Der maximale versicherbare Krankentagegeld-Tagessatz (KT) wird im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbstständigkeit von bisher 85 € auf 120 € erhöht.
Mit der Erhöhung möchten wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Angebots für Existenzgründer und Selbstständige nachhaltig stärken und ihnen die bestmögliche Absicherung bieten.
Hier sind die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
– Der maximale Tagessatz wird aus allen möglichen Karenzzeiten auf 120 € im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbstständigkeit erhöht.
Für die Tarife Krankentagegeld 31 – 39 gilt:
– Erhöhung des maximalen Tagessatzes auf 120 € im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbstständigkeit.
– Die Obergrenze gilt wie bisher für die Summe aller Tagessätze aus den Tarifen 31-39.
– Einschränkungen bei den Tarifen 31, 32, 34 und 36: insgesamt maximal 80 € Tagessatz.
– Einschränkungen bei den Tarifen 31 und 32: in Summe maximal 40 € Tagessatz.
Für die Tarife Krankentagegeld KTV21 – KTV 365 gilt:
– Erhöhung des maximalen Tagessatzes auf 120 € im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbstständigkeit.
– Die Obergrenze gilt wie bisher für die Summe aller Tagessätze aus den Tarifen KTV21 – KTV364.
– Einschränkungen bei den Tarifen KTV21 und KTV28: insgesamt maximal 80 € Tagessatz.
Als Grundlage für den Tagessatz dient das im Antrag angegebene Nettoeinkommen, maximal jedoch ein Tagessatz von 120 €. Für die Prüfung des Tagessatzes bleibt das im Antrag angegebene Nettoeinkommen maßgeblich. Bei höherem Bedarf ist eine Einzelfallprüfung mit entsprechenden Nachweisen möglich.
Besonderheiten:
Die Begrenzung des maximalen Tagessatzes für Existenzgründer und Selbstständige ist nicht in allen Berufsgruppen sinnvoll. Sie entfällt bereits im ersten Jahr der Existenzgründung oder Selbstständigkeit, sofern entsprechende Nachweise vorliegen, bei:
– Betriebsübernahmen
– Eröffnung oder Übernahme einer (Fach-)Arztpraxis
– Gründung oder Übernahme einer Kanzlei
Mit dieser Anpassung möchten wir sicherstellen, dass unsere Kunden im Falle eines Krankheitsausfalls optimal abgesichert sind und sich voll und ganz auf den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Änderung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.